Tausch von RKSV Signaturerstellungseinheiten

Wichtige Information zum Tausch von RKSV-Signatureinheiten in Österreich

Signaturkarte ungültig

Zusammenfassung

Alle bisher verwendeten Signaturkarten haben ihre Gültigkeit verloren, da beim verbauten Chip ACOS-ID 2.1 ein Sicherheitsproblem festgestellt wurde. Darum müssen Sie gegen eine neue Generation von Signaturkarten getauscht werden.
Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit neuer Karten hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Übergangsfrist genehmigt: Der Austausch muss spätestens bis Mai 2027 erfolgen. Eine Kulanzfrist von Seiten des BMF wird ausgeschlossen.

Warum ist ein Austausch notwendig?

Obwohl die Zertifikate der Signaturkarten in der Regel bis zu fünf Jahre gültig sind (und auch danach noch weiterverwendet werden dürfen), müssen diese laut RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) zwingend getauscht werden, wenn eine Sicherheitslücke bekannt wird. Bei den bisher verwendeten ACOS-ID 2.1-Karten beeinträchtigt nun eine Sicherheitslücke die Fälschungssicherheit, sodass sie ab Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen der RKSV entsprechen.
Aus diesem Grund hat nun das Bundesministerium für Finanzen den Tausch auf eine neue Generation der Signaturkarten vorgeschrieben.

Neue Signaturerstellungseinheiten

Die neuen Signaturkarten sind beim Hersteller verfügbar. Bis zur vollständigen Bereitstellung dürfen die alten Karten bei Bedarf weiterhin genutzt werden, solange außergewöhnliche Umstände wie begrenzte Verfügbarkeit vorliegen. Der Austausch und die Registrierung der neuen Karten in der Registrierkasse müssen spätestens bis Mai 2027 abgeschlossen sein. Das BMF betont das es keinesfalls eine Kulanzfrist geben wird.

Wer ist betroffen?

Alle Karten müssen ausgetauscht werden. Daher ist ein Wechsel der Signaturkarten bis spätestens Mai 2027 verpflichtend.

Registrierkassenpflicht RKSV

Die Nutzung von Signaturkarten ist eine gesetzliche Vorgabe des BMF. Signaturkarten haben nur begrenzte Gültigkeit und müssen daher regelmäßig ersetzt werden.

Weitere Informationen:
Registrierkassenpflicht für Unternehmen – WKO
Ablauf der Bescheinigung für RKSV Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1 – WKO

BonissimoLogoKassensystem

Unterstützung beim Austausch

Unser Bonissimo Kassensystem ist mit den neuen Signaturkarten kompatibel. Es wird neben der neuen Signaturkarte lediglich ein neuer Treiber benötigt.
Um den Austausch reibungslos zu gestalten, beginnen wir jetzt mit dem Tausch der Signaturkarten.
Gerne können Sie mit uns einen Servicetermin dafür vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter 07584 / 79206.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihre Schritte zum sicheren Austausch

Der Austausch Ihrer RKSV-Signaturkarten muss nicht kompliziert sein! Folgen Sie diesen einfachen Schritten, um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig und ohne Unterbrechungen von der neuen Technologie profitieren können.

mehr innovation

Unsere Katharina auf der Titelseite der Maultrommel Zeitung

Eine weitere durch uns erstellte Seite ist online

RKSV CHIP ungültig - wichtige Information zum Tausch von RKSV-Signatureinheiten in Österreich